Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
101.0 KV CH-OW

Art. 26 Verfassung des Kantons Obwalden (Kantonsverfassung, KV) - C. Schule 1. Zuständigkeit

Öffentliche Aufgaben
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Art. 26 Kantonsverfassung, KV · C. Schule 1. Zuständigkeit

1. Der Kanton fördert und überwacht das öffentliche Unterrichts- und Erziehungswesen.

2. Dem Kanton obliegt nach Massgabe der Gesetzgebung die Führung von

a. Sonderschulen;

b. gewerblichen, kaufmännischen und landwirtschaftlichen Berufsschulen;

c. Mittelschulen;

d. höheren Schulen.

3. Den Einwohnergemeinden obliegt nach Massgabe der Gesetzgebung der Volksschulunterricht.

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