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101.0 KV CH-OW

Art. 25 Verfassung des Kantons Obwalden (Kantonsverfassung, KV) - B. Familienschutz

Öffentliche Aufgaben
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Art. 25 Kantonsverfassung, KV · B. Familienschutz

1. Kanton und Gemeinden sind bei der Erfüllung ihrer Aufgaben bestrebt, die Familie als Grundlage von Staat und Gesellschaft zu stärken.

2. Sie sorgen insbesondere für einen zeitgemässen Schutz der Jugend, des Alters und der Gebrechlichen.

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