101.0
KV
CH-OW
Art. 17 Verfassung des Kantons Obwalden (Kantonsverfassung, KV) - Niederlassung und Aufenthalt
Rechte und Pflichten der Bürger - Politische Rechte
Art. 17 Kantonsverfassung, KV · Niederlassung und Aufenthalt
1. Niederlassung und Aufenthalt von Schweizerbürgern und Ausländern richten sich nach dem Bundesrecht.
2. Weitere Bestimmungen über Niederlassung und Aufenthalt werden auf dem Verordnungsweg erlassen.