Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
101.0 KV CH-OW

Art. 17 Verfassung des Kantons Obwalden (Kantonsverfassung, KV) - Niederlassung und Aufenthalt

Rechte und Pflichten der Bürger - Politische Rechte
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Art. 17 Kantonsverfassung, KV · Niederlassung und Aufenthalt

1. Niederlassung und Aufenthalt von Schweizerbürgern und Ausländern richten sich nach dem Bundesrecht.

2. Weitere Bestimmungen über Niederlassung und Aufenthalt werden auf dem Verordnungsweg erlassen.

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