101.0
KV
CH-OW
Art. 15 Verfassung des Kantons Obwalden (Kantonsverfassung, KV) - Träger der politischen Rechte
Rechte und Pflichten der Bürger - Politische Rechte
Art. 15 Kantonsverfassung, KV · Träger der politischen Rechte
1. Träger der politischen Rechte ist jeder im Kanton wohnhafte Kantonsbürger und niedergelassene Schweizerbürger, der das achtzehnte Altersjahr zurückgelegt hat und dem nicht gestützt auf die Gesetzgebung das Aktivbürgerrecht entzogen ist.