101.0
KV
CH-OW
Art. 12 Verfassung des Kantons Obwalden (Kantonsverfassung, KV) - Schutz im Strafverfahren
Rechte und Pflichten der Bürger - Grundrechte
Art. 12 Kantonsverfassung, KV · Schutz im Strafverfahren
1. Verhaftung, Haussuchung, Beschlagnahme und sonstige Eingriffe in die Privatsphäre können nur in den im Strafrechtsverfahren vorgesehenen Fällen angeordnet werden. Ungerechtfertigte Haft und Verurteilung geben dem Betroffenen Anspruch auf Entschädigung durch den Staat.