Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
101.0 KV CH-OW

Art. 12 Verfassung des Kantons Obwalden (Kantonsverfassung, KV) - Schutz im Strafverfahren

Rechte und Pflichten der Bürger - Grundrechte
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Art. 12 Kantonsverfassung, KV · Schutz im Strafverfahren

1. Verhaftung, Haussuchung, Beschlagnahme und sonstige Eingriffe in die Privatsphäre können nur in den im Strafrechtsverfahren vorgesehenen Fällen angeordnet werden. Ungerechtfertigte Haft und Verurteilung geben dem Betroffenen Anspruch auf Entschädigung durch den Staat.

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