101.0
KV
CH-OW
Art. 11 Verfassung des Kantons Obwalden (Kantonsverfassung, KV) - Rechtsschutz
Rechte und Pflichten der Bürger - Grundrechte
Art. 11 Kantonsverfassung, KV · Rechtsschutz
1. Jedermann ist vor dem Gesetze gleich.
2. Niemand kann dem verfassungsmässigen Richter entzogen werden.
3. Das rechtliche Gehör ist gewährleistet.
4. Mittellose haben Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege.