Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
101.0 KV CH-OW

Art. 11 Verfassung des Kantons Obwalden (Kantonsverfassung, KV) - Rechtsschutz

Rechte und Pflichten der Bürger - Grundrechte
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Art. 11 Kantonsverfassung, KV · Rechtsschutz

1. Jedermann ist vor dem Gesetze gleich.

2. Niemand kann dem verfassungsmässigen Richter entzogen werden.

3. Das rechtliche Gehör ist gewährleistet.

4. Mittellose haben Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege.

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