Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
101.0 KV CH-OW

Art. 10 Verfassung des Kantons Obwalden (Kantonsverfassung, KV) - Unverletzlichkeit der Persönlichkeit

Rechte und Pflichten der Bürger - Grundrechte
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Art. 10 Kantonsverfassung, KV · Unverletzlichkeit der Persönlichkeit

1. Persönlichkeit, Würde und Freiheit des Menschen sind unverletzlich.

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