932.1
LJGLCGD
CH-NW
Art. 1 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (Kantonales Geldspielgesetz, kGSpG) - Gegenstand
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Kantonales Geldspielgesetz, kGSpG · Gegenstand
1. Dieses Gesetz regelt
1. die Zulässigkeit von Gross- und Kleinspielen;
2. die Bewilligung und Aufsicht von Kleinspielen;
3. die zu entrichtenden Abgaben für Gross- und Kleinspiele;
4. die Verwendung der Reingewinne von Grossspielen;
5. die Erhebung einer kantonalen Spielbankenabgabe.