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Art. 2 Gesetz über die öffentlichen Ruhetage (Ruhetagsgesetz, RTG) - Öffentliche Ruhetage

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Art. 2 Ruhetagsgesetz, RTG · Öffentliche Ruhetage

1. Öffentliche Ruhetage sind

1. die Sonntage;

2. die hohen Feiertage: Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Eidgenössischer Bettag und Weihnachtstag;

3. die Feiertage: Neujahr, Josefstag (19. März), Auffahrt, Fronleichnam, Bundesfeiertag (1. August), Maria Himmelfahrt (15. August), Allerheiligen (1. November), Maria Empfängnis (8. Dezember);

4. die von den politischen Gemeinden in einem Reglement bezeichneten weiteren Feiertage.

2. Neujahr, Karfreitag, Auffahrt, Fronleichnam, Maria Himmelfahrt, Allerheiligen, Maria Empfängnis und Weihnachtstag sind im Sinne des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz) den Sonntagen gleichgestellt.

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