912.7
VHIS
CH-NW
Art. 30 Vereinbarung zwischen den Kantonen und dem Bund über die Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz (VHIS) - Gründung von HIS Schweiz
Schlussbestimmungen
Art. 30 VHIS · Gründung von HIS Schweiz
1. HIS Schweiz entsteht durch das Inkrafttreten dieser Vereinbarung.
2. Die Versammlung führt eine Gründungsversammlung durch. Sie führt diese in der Zeit zwischen dem Erreichen der Mitgliederzahl nach Artikel 28 Absatz 2 und dem Inkrafttreten durch.
3. Sie nimmt an der Gründungsversammlung die erforderlichen Wahlen vor.