912.4
CH-NW
Art. 39 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch - Zusammenarbeit mit dem Bund
Zusammenarbeit und Verhältnis zu Dritten
Art. 39 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch · Zusammenarbeit mit dem Bund
1. Die Konkordatsbehörde kann mit dem Bund Vereinbarungen betreffend die polizeiliche Ausbildung abschliessen.