912.4
CH-NW
Art. 33 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch - Rechtliche Stellung der Weiterzubildenden
Auszubildende
Art. 33 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch · Rechtliche Stellung der Weiterzubildenden
1. Die Art. 29 bis 31 gelten analog auch für die Weiterbildung.