912.4
CH-NW
Art. 2 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch - Rechtsform
Allgemeines
Art. 2 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch · Rechtsform
1. Die IPH hat die Rechtsform der öffentlichrechtlichen, rechtsfähigen und autonomen Anstalt.
2. Sitz der gemeinsamen Polizeischule ist Hitzkirch, LU.
3. Die Tätigkeit der IPH zugunsten der Konkordatsmitglieder ist nicht gewinnorientiert.