912.1
ZPDKCDPZ
CH-NW
Art. 5 Konkordat über die Grundlagen der Polizei-Zusammenarbeit in der Zentralschweiz (Polizeikonkordat Zentralschweiz) - Pflicht zur Unterstützung
Unterstützungseinsätze
Art. 5 Polizeikonkordat Zentralschweiz · Pflicht zur Unterstützung
1. Ein ersuchter Kanton ist nach Massgabe des Korpsbestandes seiner Polizei zur Unterstützung verpflichtet, soweit er nicht vordringlich eigene Aufgaben zu erfüllen hat.
2. Sind die Voraussetzungen gemäss Artikel 4 nicht gegeben, kann frei über ein Gesuch um Unterstützung entschieden werden.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
B-2941/2013 (Art. 5 Abs. 1 Landwirtschaftliche Zonen-Verordnung)
Property Owner's Agricultural Area Zoning Correction Dispute
Defines the procedure for establishing and maintaining agricultural zone boundaries, including map creation and storage.