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911.11 POLV CH-NW

§ 6 Verordnung zum Gesetz über das Polizeiwesen (Polizeiverordnung, PolV) - Funktionen

Organisation
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§ 6 Polizeiverordnung, PolV · Funktionen

1. Bei der Polizei gibt es folgende Funktionen

1. Polizeikommandantin oder Polizeikommandant;

2. * Abteilungschefin oder Abteilungschef;

3. * Dienstchefin oder Dienstchef;

4. Gruppenführerin oder Gruppenführer;

5. Polizistin oder Polizist;

6. Polizeianwärterin oder Polizeianwärter;

7. zivile Verwaltungsangestellte.

2. Für die Funktionen gemäss Ziff. 1 und 2 sind Stellvertretungen festzulegen.

3. Das Polizeikorps setzt sich aus den Polizeiangehörigen mit den Funktionen gemäss Ziff. 1-5 zusammen.

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