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911.11 POLV CH-NW

§ 3 Verordnung zum Gesetz über das Polizeiwesen (Polizeiverordnung, PolV) - Kriminalpolizei

Organisation
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§ 3 Polizeiverordnung, PolV · Kriminalpolizei

1. Die Kriminalpolizei ist zuständig für die präventiven und repressiven Massnahmen zur Bekämpfung von strafbaren Handlungen im Kantonsgebiet sowie den Nachrichtendienst.

2. Sie führt eine Fachstelle für das Bedrohungsmanagement.

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