911.11
POLV
CH-NW
§ 3 Verordnung zum Gesetz über das Polizeiwesen (Polizeiverordnung, PolV) - Kriminalpolizei
Organisation
§ 3 Polizeiverordnung, PolV · Kriminalpolizei
1. Die Kriminalpolizei ist zuständig für die präventiven und repressiven Massnahmen zur Bekämpfung von strafbaren Handlungen im Kantonsgebiet sowie den Nachrichtendienst.
2. Sie führt eine Fachstelle für das Bedrohungsmanagement.