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911.11 POLV CH-NW

§ 2 Verordnung zum Gesetz über das Polizeiwesen (Polizeiverordnung, PolV) - Verkehrs- und Sicherheitspolizei

Organisation
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§ 2 Polizeiverordnung, PolV · Verkehrs- und Sicherheitspolizei

1. Die Verkehrs- und Sicherheitspolizei ist zuständig für

1. die Überwachung und Kontrolle des Verkehrs auf öffentlichen Strassen und Gewässern;

2. die Massnahmen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie den Personen- und Objektschutz.

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