911.1
PolGLPol
CH-NW
Art. 37 Gesetz über das Polizeiwesen (Polizeigesetz, PolG) - Richterliche Überprüfung
Polizeiliche Massnahmen - Polizeilicher Gewahrsam
Art. 37 Polizeigesetz, PolG · Richterliche Überprüfung
1. Die Rechtmässigkeit des Freiheitsentzuges ist auf Antrag der betroffenen Person so rasch als möglich richterlich zu überprüfen.
2. Zuständig ist das Verwaltungsgericht als Einzelgericht.