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Art. 30 Gesetz über das Polizeiwesen (Polizeigesetz, PolG) - Befragung

Polizeiliche Massnahmen - Polizeiliches Aufgebot und Befragung
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Art. 30 Polizeigesetz, PolG · Befragung

1. Die Polizei kann eine Person ohne Beachtung besonderer Formvorschriften zu Sachverhalten befragen.

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