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Art. 101 Gesetz über den Katastropheneinsatz (Katastropheneinsatzgesetz, KatEG) - Rechtskraft

Katastropheneinsatz
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Art. 101 Katastropheneinsatzgesetz, KatEG · Rechtskraft

1. Dieses Gesetz tritt mit der Annahme durch die Landsgemeinde auf den 1. Januar 1988 in Kraft.

2. Es ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die Gesetzessammlung aufzunehmen.

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