Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
867.3 HiFG CH-NW

Art. 8 Gesetz über die Vergütung nicht versicherbarer Elementarschäden (Hilfsfondsgesetz, HiFG) - Revisionsstelle

Organisation
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Art. 8 Hilfsfondsgesetz, HiFG · Revisionsstelle

1. Revisionsstelle des Hilfsfonds ist die Aufsichtskommission.

2. Diese hat für die Rechnungs- und Geschäftsprüfung eine Revisionsfirma beizuziehen.

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