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867.3 HiFG CH-NW

Art. 10 Gesetz über die Vergütung nicht versicherbarer Elementarschäden (Hilfsfondsgesetz, HiFG) - Rechtsmittel

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Art. 10 Hilfsfondsgesetz, HiFG · Rechtsmittel

1. Verfügungen der Verwaltung können binnen 20 Tagen nach erfolgter Zustellung bei der Verwaltungskommission angefochten werden.

2. Verfügungen und Entscheide der Verwaltungskommission können binnen 20 Tagen nach erfolgter Zustellung beim Verwaltungsgericht angefochten werden.

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