867.113
CH-NW
§ 9 Reglement über die Schätzung und Schadenregelung (Schätzungs- und Schadenreglement) - Anpassung
Schätzung von Gebäuden - Schätzung
§ 9 Schätzungs- und Schadenreglement · Anpassung
1. Die Versicherungswerte werden für alle versicherten Gebäude auf den Prämienverfall angepasst, wenn sich der Zürcher Index für Wohnbaupreise, ausgehend von der letzten Indexierung der Versicherungswerte, um 3% oder mehr verändert hat.
2. Die angepassten Versicherungswerte werden den Versicherten zusammen mit der Jahresprämienrechnung eröffnet.