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§ 9 Reglement über die Schätzung und Schadenregelung (Schätzungs- und Schadenreglement) - Anpassung

Schätzung von Gebäuden - Schätzung
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§ 9 Schätzungs- und Schadenreglement · Anpassung

1. Die Versicherungswerte werden für alle versicherten Gebäude auf den Prämienverfall angepasst, wenn sich der Zürcher Index für Wohnbaupreise, ausgehend von der letzten Indexierung der Versicherungswerte, um 3% oder mehr verändert hat.

2. Die angepassten Versicherungswerte werden den Versicherten zusammen mit der Jahresprämienrechnung eröffnet.

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