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§ 8 Reglement über die Schätzung und Schadenregelung (Schätzungs- und Schadenreglement) - Ergebnis

Schätzung von Gebäuden - Schätzung
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§ 8 Schätzungs- und Schadenreglement · Ergebnis

1. Das Schätzungsergebnis ist mit vorhandenen Bauabrechnungen zu vergleichen. Im Einzelfall ausnahmsweise günstige Erstellungskosten (besondere Preisvergünstigungen, Abgebote, Eigenlieferungen und Eigenleistungen usw.) wie auch ungewöhnlich hohe Baukosten (zum Beispiel zufolge Änderungen bei der Planung und Überbauung), die auf ausserordentliche Umstände zurückgehen und die sich bei einem allfälligen Wiederaufbau nicht wiederholen, sind nicht zu berücksichtigen.

2. Die kostenverursachende Einheit ist der Kubikmeter umbauten Raumes.

3. Die Ausmasse sind bei jeder Schätzung nachzuprüfen.

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