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§ 7 Reglement über die Schätzung und Schadenregelung (Schätzungs- und Schadenreglement) - Berechnung

Schätzung von Gebäuden - Schätzung
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§ 7 Schätzungs- und Schadenreglement · Berechnung

1. Der Neuwert des Gebäudes entspricht der ermittelten Summe der kostenverursachenden Einheiten (kubische Berechnung nach SIA 116) multipliziert mit den Kosten je Einheit (Kubikmeterpreis).

2. Der für das Gebäude beziehungsweise für die einzelnen Gebäudeteile massgebliche Einheitspreis richtet sich nach den Aufwendungen für Bauten mit gleicher Bauweise. Massgebend sind die mittleren Erstellungskosten, welche am Standort des Gebäudes gelten. Zu berücksichtigen sind dabei auch Transportkosten, die durch Höhenlage, Entfernungen und Transporterschwernisse bedingt sind.

3. Bei Altbauten gelten die mittleren Erstellungskosten, wie sich diese bei einem Wiederaufbau in der vorhandenen Bauweise und mit gleichen Bauelementen ergeben würden, ohne Rücksicht darauf, dass die vorhandene Bauart nicht mehr üblich ist.

4. Bei Umbauten werden die Aufwendungen für Abbruch- und Anpassungsarbeiten, die keine Werterhöhung bewirken, nicht berücksichtigt.

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