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§ 32 Reglement über die Schätzung und Schadenregelung (Schätzungs- und Schadenreglement) - Nachweis

Schadenerledigung - Nachweis von Ursache und Umfang des Schadens
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§ 32 Schätzungs- und Schadenreglement · Nachweis

1. Die Versicherten sind berechtigt, für die Schadenabschätzung auf eigene Kosten eine Fachperson beizuziehen.

2. Wenn nicht offensichtlich ist, dass eine versicherte Schadenursache vorliegt, kann von den Versicherten der Nachweis verlangt werden, dass eine versicherte Ursache den Schaden bewirkt hat.

3. In der Bauzeitversicherung erfolgt die Abschätzung gestützt auf den von der Eigentümerin oder dem Eigentümer nachzuweisenden Versicherungswert im Zeitpunkt des Schadeneintritts.

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