Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
867.113 CH-NW

§ 30 Reglement über die Schätzung und Schadenregelung (Schätzungs- und Schadenreglement) - Eigenleistung

Schadenerledigung - Grundsätze der Entschädigung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (37 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 30 Schätzungs- und Schadenreglement · Eigenleistung

1. Aufräumungsarbeiten und Reparaturen können in Eigenleistung erbracht werden. Bei der Schadenaufnahme ist der Umfang der Arbeiten festzulegen und der Aufwand mit einem Kostendach im Voraus zu begrenzen.

2. Es gelten die folgenden Stundenansätze

1. Privatpersonen und Landwirtschaft für Aufräumarbeiten Fr. 25.- je Stunde;

2. Arbeit im Gewerbe Fr. 40.- bis 50.- je Stunde.

3. Der Ansatz für Arbeit im Gewerbe basiert auf den Selbstkosten. Liegen diese nachweislich höher, kann davon abgewichen werden.

4. Sonstige Unkosten, wie Verpflegung und Unkostenbeiträge sowie Essen für die Helfer, werden nicht entschädigt.

← § 29 Schätzungs- und Schadenreglement Reglement über die Schätzung und Schadenregelung (Schätzungs- und Schadenreglement) - Expertinnen und Experten § 31 Schätzungs- und Schadenreglement →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →