Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
867.113 CH-NW

§ 28 Reglement über die Schätzung und Schadenregelung (Schätzungs- und Schadenreglement) - Provisorische Reparatur

Schadenerledigung - Grundsätze der Entschädigung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (37 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 28 Schätzungs- und Schadenreglement · Provisorische Reparatur

1. Eine provisorische Reparatur wird entschädigt, wenn dadurch weitere Schäden am Gebäude oder am Mobiliar vermieden werden können oder der eingetretene Schaden gemindert werden kann.

2. Eine provisorische Installation, um den Betrieb aufrechtzuerhalten, geht zulasten des Versicherers für Betriebsunterbruch. Falls keine solche Versicherung vorhanden ist, geht sie zulasten der Versicherten.

← § 27 Schätzungs- und Schadenreglement Reglement über die Schätzung und Schadenregelung (Schätzungs- und Schadenreglement) - Expertinnen und Experten § 29 Schätzungs- und Schadenreglement →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →