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§ 26 Reglement über die Schätzung und Schadenregelung (Schätzungs- und Schadenreglement) - Überschwemmungs- und Hochwasserschäden

Schadenerledigung - Grundsätze der Entschädigung
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§ 26 Schätzungs- und Schadenreglement · Überschwemmungs- und Hochwasserschäden

1. Der Wassereintritt durch eine undichte Aussenwand, durch einen undichten Boden- oder Wandanschluss, durch Rückstauung aus der Kanalisation oder durch sonstige undichte Leitungsführungen ist nicht gedeckt.

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