867.113
CH-NW
§ 26 Reglement über die Schätzung und Schadenregelung (Schätzungs- und Schadenreglement) - Überschwemmungs- und Hochwasserschäden
Schadenerledigung - Grundsätze der Entschädigung
§ 26 Schätzungs- und Schadenreglement · Überschwemmungs- und Hochwasserschäden
1. Der Wassereintritt durch eine undichte Aussenwand, durch einen undichten Boden- oder Wandanschluss, durch Rückstauung aus der Kanalisation oder durch sonstige undichte Leitungsführungen ist nicht gedeckt.