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§ 22 Reglement über die Schätzung und Schadenregelung (Schätzungs- und Schadenreglement) - Vereinbarter Wert

Schadenerledigung - Grundsätze der Entschädigung
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§ 22 Schätzungs- und Schadenreglement · Vereinbarter Wert

1. Ist eine feste Versicherungssumme vereinbart, entspricht der Deckungsgrad dem Verhältnis zwischen dem vereinbarten Wert und dem Neuwert.

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