867.113
CH-NW
§ 22 Reglement über die Schätzung und Schadenregelung (Schätzungs- und Schadenreglement) - Vereinbarter Wert
Schadenerledigung - Grundsätze der Entschädigung
§ 22 Schätzungs- und Schadenreglement · Vereinbarter Wert
1. Ist eine feste Versicherungssumme vereinbart, entspricht der Deckungsgrad dem Verhältnis zwischen dem vereinbarten Wert und dem Neuwert.