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§ 20 Reglement über die Schätzung und Schadenregelung (Schätzungs- und Schadenreglement) - 2. Wertminderung

Schadenerledigung - Grundsätze der Entschädigung
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§ 20 Schätzungs- und Schadenreglement · 2. Wertminderung

1. In der Neuwertversicherung wird eine Wertminderung infolge Alter oder Abnützung in der Regel nicht berücksichtigt.

2. Vorbehalten bleiben Fälle, in denen die Wertminderung eines Bauteils oder einer beweglichen Sache klar ausserhalb der Unterhalts- und Erneuerungsdauer liegt und das betreffende Objekt aus Sicht eines unabhängigen Dritten auch keinen Nutzungs- beziehungsweise Gebrauchswert mehr hat.

3. Vorbestandene Schäden werden in Abzug gebracht.

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