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§ 2 Reglement über die Schätzung und Schadenregelung (Schätzungs- und Schadenreglement) - Aufgaben

Allgmeine Bestimmungen - Organisation
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§ 2 Schätzungs- und Schadenreglement · Aufgaben

1. Die Expertinnen und Experten der NSV führen Schätzungen, Schadenerledigungen und Schätzungsrevisionen durch und nehmen Aufgaben im Zusammenhang mit der Elementarschadenprävention wahr.

2. Bei Vorliegen besonderer Verhältnisse (spezielle Versicherungswerte, komplexe Schadenfälle usw.) können sie in Absprache mit der Leiterin oder dem Leiter Versicherung externe Fachpersonen beiziehen.

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