Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
867.113 CH-NW

§ 15 Reglement über die Schätzung und Schadenregelung (Schätzungs- und Schadenreglement) - Wertfestsetzung 1. allgemein

Schätzung von Mobiliar
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (37 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 15 Schätzungs- und Schadenreglement · Wertfestsetzung 1. allgemein

1. Die NSV kann für den Hausrat je nach Wohnungs- beziehungsweise Haushaltgrösse aufgrund der Durchschnittswerte für vergleichbare Haushalte pauschale Versicherungswerte ohne Schätzung festsetzen.

2. Anstelle der pauschalen Versicherungswerte kann die NSV von den Versicherten die detaillierte Versicherungsaufstellung verlangen.

3. Im Einvernehmen mit der NSV haben die Versicherten die Möglichkeit, besondere Gegenstände unter Angabe ihres Wertes zusätzlich zu versichern.

← § 14 Schätzungs- und Schadenreglement Reglement über die Schätzung und Schadenregelung (Schätzungs- und Schadenreglement) - Expertinnen und Experten § 16 Schätzungs- und Schadenreglement →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →