867.113
CH-NW
§ 15 Reglement über die Schätzung und Schadenregelung (Schätzungs- und Schadenreglement) - Wertfestsetzung 1. allgemein
Schätzung von Mobiliar
§ 15 Schätzungs- und Schadenreglement · Wertfestsetzung 1. allgemein
1. Die NSV kann für den Hausrat je nach Wohnungs- beziehungsweise Haushaltgrösse aufgrund der Durchschnittswerte für vergleichbare Haushalte pauschale Versicherungswerte ohne Schätzung festsetzen.
2. Anstelle der pauschalen Versicherungswerte kann die NSV von den Versicherten die detaillierte Versicherungsaufstellung verlangen.
3. Im Einvernehmen mit der NSV haben die Versicherten die Möglichkeit, besondere Gegenstände unter Angabe ihres Wertes zusätzlich zu versichern.