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§ 12 Reglement über die Schätzung und Schadenregelung (Schätzungs- und Schadenreglement) - Eröffnung

Schätzung von Gebäuden - Schätzungsverfahren
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§ 12 Schätzungs- und Schadenreglement · Eröffnung

1. Das Schätzungsergebnis wird den Versicherten mittels Zustellung der Versicherungspolice eröffnet.

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