867.113
CH-NW
§ 12 Reglement über die Schätzung und Schadenregelung (Schätzungs- und Schadenreglement) - Eröffnung
Schätzung von Gebäuden - Schätzungsverfahren
§ 12 Schätzungs- und Schadenreglement · Eröffnung
1. Das Schätzungsergebnis wird den Versicherten mittels Zustellung der Versicherungspolice eröffnet.