867.113
CH-NW
§ 11 Reglement über die Schätzung und Schadenregelung (Schätzungs- und Schadenreglement) - Protokoll
Schätzung von Gebäuden - Schätzungsverfahren
§ 11 Schätzungs- und Schadenreglement · Protokoll
1. Die Schätzungsexpertinnen und -experten erstellen über jede Schätzung ein Protokoll.
2. Das Schätzungsprotokoll hat sämtliche Angaben zu enthalten, die nötig sind, um den Versicherungswert des Gebäudes im Zeitpunkt der Schätzung, die versicherten Teile und die Tarifierung zu ermitteln.
3. Es muss insbesondere folgende Angaben enthalten
1. Grund, Ort und Datum der Schätzung;
2. Baukosten zum Neuwert des Objektes;
3. Kubatur des umbauten Raumes;
4. freiwillig versicherte Objekte;
5. besondere technische Einrichtungen;
6. nötigenfalls Gebäudeskizze/Fotos;
7. Zweckbestimmung des Gebäudes beziehungsweise der Gebäudeteile;
8. Bauartklassen;
9. Erstellungsjahr;
10. Gebäudezustand und allfällige Mängel.