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§ 1 Reglement über die Schätzung und Schadenregelung (Schätzungs- und Schadenreglement) - Expertinnen und Experten

Allgmeine Bestimmungen - Organisation
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§ 1 Schätzungs- und Schadenreglement · Expertinnen und Experten

1. Die Geschäftsleitung setzt für die Schätzung und Schadenerledigung bei Gebäuden und Mobiliar Schätzungsexpertinnen und -experten sowie Schadenexpertinnen und -experten der NSV ein.

2. Sie sorgt dabei für eine zweckmässige Arbeitsaufteilung.

3. Sie kann vorübergehend Hilfskräfte für Schätzungsarbeiten einstellen, sofern der Arbeitsanfall dies erfordert.

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