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§ 5 Reglement über die freiwillige Versicherung - Kündigung

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§ 5 Reglement über die freiwillige Versicherung · Kündigung

1. Die freiwilligen Versicherungen können von der NSV und den Versicherten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.

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