867.112
CH-NW
§ 5 Reglement über die freiwillige Versicherung - Kündigung
§ 5 Reglement über die freiwillige Versicherung · Kündigung
1. Die freiwilligen Versicherungen können von der NSV und den Versicherten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.