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§ 7 Reglement über die Prämien und Abgaben sowie den Selbstbehalt in der obligatorischen Versicherung (Prämienreglement) - Besondere Gefahren

Prämientarif
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§ 7 Prämienreglement · Besondere Gefahren

1. Bei besonderen Feuer- oder Elementarschadengefahren kann die Geschäftsleitung die Prämiensätze angemessen erhöhen.

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