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§ 5 Reglement über die Prämien und Abgaben sowie den Selbstbehalt in der obligatorischen Versicherung (Prämienreglement) - Tarifarten

Prämientarif
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§ 5 Prämienreglement · Tarifarten

1. Es gelten zwei Tarifarten

1. der Tarif I für Wohnbauten, öffentliche Gebäude, Bürogebäude sowie landwirtschaftliche Bauten und Betriebe;

2. der Tarif II für Industrie- und Gewerbebauten.

2. Der Tarif II kommt zur Anwendung, wenn die gewerbliche oder industrielle Nutzung mehr als 25% der Geschossflächen umfasst.

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