867.111
CH-NW
§ 5 Reglement über die Prämien und Abgaben sowie den Selbstbehalt in der obligatorischen Versicherung (Prämienreglement) - Tarifarten
Prämientarif
§ 5 Prämienreglement · Tarifarten
1. Es gelten zwei Tarifarten
1. der Tarif I für Wohnbauten, öffentliche Gebäude, Bürogebäude sowie landwirtschaftliche Bauten und Betriebe;
2. der Tarif II für Industrie- und Gewerbebauten.
2. Der Tarif II kommt zur Anwendung, wenn die gewerbliche oder industrielle Nutzung mehr als 25% der Geschossflächen umfasst.