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§ 5 Reglement über die Ausgabe von Partizipationsscheinen der Nidwaldner Kantonalbank (Partizipations-Reglement) - Agio

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§ 5 Partizipations-Reglement · Agio

1. Der bei der Ausgabe von Partizipationsscheinen nach Abzug der Ausgabekosten erzielte Mehrerlös (Agio) wird den offenen Reserven zugewiesen.

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