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§ 2 Reglement über die Ausgabe von Partizipationsscheinen der Nidwaldner Kantonalbank (Partizipations-Reglement) - Rechtsstellung der Partizipanten

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§ 2 Partizipations-Reglement · Rechtsstellung der Partizipanten

1. Den Partizipanten stehen die üblichen Vermögensrechte zu, insbesondere der Anspruch auf Dividende und Bezugsrechte. Sie haben jedoch keine Mitwirkungsrechte.

2. Die Partizipanten sind zur Bezahlung des in den Ausgabebedingungen festgelegten Betrages verpflichtet.

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