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866.111 CH-NW

Kanton Nidwalden 866.111

4 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Nidwalden
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Gesetzestext (4 Artikel)

1. Vom bestehenden Dotationskapital werden nominal 6.67 Millionen Franken in Partizipationskapital umgewandelt. Dieses verbleibt als strategische Anlage im Verwaltungsvermögen des Kantons.

1. Nach dieser Umwandlung beträgt das Dotationskapital neu nominal 33.33 Millionen Franken.

1. Der Landratsbeschluss vom 28. September 1994 über die Erhöhung des Grundkapitals der Nidwaldner Kantonalbank wird aufgehoben.

1. Dieser Beschluss tritt unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Änderung vom 19. Oktober 2011 des Gesetzes über die Nidwaldner Kantonalbank (Kantonalbankgesetz) in Kraft.

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