853.1
CH-NW
Art. 4 Gesetz über die Einfuhr und den Verkauf von Salz - Rechtskraft
Art. 4 Gesetz über die Einfuhr und den Verkauf von Salz · Rechtskraft
1. Dieses Gesetz tritt mit der Annahme durch die Landsgemeinde in Kraft.
2. Alle mit ihm in Widerspruch stehenden Bestimmungen sind aufgehoben, insbesondere das Gesetz vom 27. April 1924 über den Salzhandel.