853.1
CH-NW
Art. 3 Gesetz über die Einfuhr und den Verkauf von Salz - Strafbestimmung
Art. 3 Gesetz über die Einfuhr und den Verkauf von Salz · Strafbestimmung
1. Widerhandlungen gegen Bestimmungen dieses Gesetzes oder der sich darauf stützenden Erlasse und Verfügungen werden mit Busse bestraft.