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853.1 CH-NW

Art. 3 Gesetz über die Einfuhr und den Verkauf von Salz - Strafbestimmung

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Art. 3 Gesetz über die Einfuhr und den Verkauf von Salz · Strafbestimmung

1. Widerhandlungen gegen Bestimmungen dieses Gesetzes oder der sich darauf stützenden Erlasse und Verfügungen werden mit Busse bestraft.

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