852.11
BRVRDM
CH-NW
§ 8 Vollziehungsverordnung zum Gesetz über die Gewinnung mineralischer Rohstoffe (Bergregalverordnung, BRV) - Inhalt und Verleihung
Ausbeutung und Einschränkung des Aufsuchens und Gewinnens
§ 8 Bergregalverordnung, BRV · Inhalt und Verleihung
1. Die Verleihung hat insbesondere zu enthalten
1. genaue Bezeichnung des Berechtigten;
2. Beschrieb der Art und des Umfanges der Ausbeutung von mineralischen Rohstoffen;
3. Beschrieb der Art und des Umfanges der Verleihung im Sinne von Art. 2 a des Bergregalgesetzes;
4. Dauer;
5. Höhe einer allfälligen Sicherstellung gemäss Art. 13 des Bergregalgesetzes;
6. Auflagen und Bedingungen, insbesondere betreffend Schutz des Grundwassers und der Umwelt;
7. Regelungen betreffend Haftung, Erneuerung, Rückkauf und Heimfall;
8. Höhe der Verwaltungsgebühren und der Verleihungsabgaben;
9. Hinweis auf das ordentliche Rechtsmittel.