852.11
BRVRDM
CH-NW
§ 7 Vollziehungsverordnung zum Gesetz über die Gewinnung mineralischer Rohstoffe (Bergregalverordnung, BRV) - Entscheid über Einwendungen
Ausbeutung und Einschränkung des Aufsuchens und Gewinnens
§ 7 Bergregalverordnung, BRV · Entscheid über Einwendungen
1. Über das Verleihungsgesuch und die öffentlich-rechtlichen Einwendungen ist gleichzeitig zu entscheiden.
2. Hinsichtlich privatrechtlicher Vorbringen sind die einwendenden Personen an den Zivilrichter zu verweisen.