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852.11 BRVRDM CH-NW

§ 7 Vollziehungsverordnung zum Gesetz über die Gewinnung mineralischer Rohstoffe (Bergregalverordnung, BRV) - Entscheid über Einwendungen

Ausbeutung und Einschränkung des Aufsuchens und Gewinnens
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§ 7 Bergregalverordnung, BRV · Entscheid über Einwendungen

1. Über das Verleihungsgesuch und die öffentlich-rechtlichen Einwendungen ist gleichzeitig zu entscheiden.

2. Hinsichtlich privatrechtlicher Vorbringen sind die einwendenden Personen an den Zivilrichter zu verweisen.

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