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§ 6 Vollziehungsverordnung zum Gesetz über die Gewinnung mineralischer Rohstoffe (Bergregalverordnung, BRV) - Verleihungsgesuch

Ausbeutung und Einschränkung des Aufsuchens und Gewinnens
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§ 6 Bergregalverordnung, BRV · Verleihungsgesuch

1. Das Verleihungsgesuch ist schriftlich und in fünffacher Ausfertigung bei der zuständigen Direktion einzureichen.

2. Im Gesuch sind die Art und der Umfang der Ausbeutung beziehungsweise der Einschränkung des Aufsuchens und Gewinnens von Mineralien genau zu umschreiben und zu bezeichnen.

3. Folgende Beilagen sind einzureichen

1. Projektbeschrieb und technischer Bericht;

2. Situationsplan;

3. Pläne und Angaben über die projektierten Anlagen;

4. Geologisches Gutachten über bekannte beziehungsweise vermutete Vorkommen von mineralischen Rohstoffen;

5. Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung gemäss Art. 12 Abs. 4 des Bergregalgesetzes[5].

4. Die zuständige Direktion kann weitere Unterlagen verlangen.

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