Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
852.1 BRGLRMLDM CH-NW

Art. 40 Gesetz über die Gewinnung mineralischer Rohstoffe (Bergregalgesetz, BRG) - Verleihungsgesuch

Ausbeutung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (64 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 40 Bergregalgesetz, BRG · Verleihungsgesuch

1. Bewerber um eine Ausbeutungsverleihung haben beim zuständigen Departement zuhanden des Regierungsrates ein Verleihungsgesuch einzureichen.

2. Über Form und Inhalt des Gesuches sowie die erforderlichen Gesuchsbeilagen erlässt der Landrat in der Vollziehungsverordnung Vorschriften.

← Art. 39 Bergregalgesetz, BRG Gesetz über die Gewinnung mineralischer Rohstoffe (Bergregalgesetz, BRG) - Bergregal Art. 41 Bergregalgesetz, BRG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →