852.1
BRGLRMLDM
CH-NW
Art. 39 Gesetz über die Gewinnung mineralischer Rohstoffe (Bergregalgesetz, BRG) - Voraussetzung für eine Verleihung
Ausbeutung
Art. 39 Bergregalgesetz, BRG · Voraussetzung für eine Verleihung
1. Bewerber um eine Verleihung müssen Gewähr für eine sachgemässe Erstellung der Anlagen sowie für einen einwandfreien Betrieb bieten.