852.1
BRGLRMLDM
CH-NW
Art. 38 Gesetz über die Gewinnung mineralischer Rohstoffe (Bergregalgesetz, BRG) - Anspruch auf eine Ausbeutungsverleihung
Schürfung und Erschliessung
Art. 38 Bergregalgesetz, BRG · Anspruch auf eine Ausbeutungsverleihung
1. Kann der Inhaber einer Erschliessungsbewilligung ein abbauwürdiges Rohstoffvorkommen gemäss Art. 1 Absatz 1 Ziffer 4 nachweisen, hat er Anspruch auf Erteilung einer Ausbeutungsverleihung, gegebenenfalls nach erfolgter Gründung einer Aktiengesellschaft.
2. Für das von der Verleihung nicht erfasste Gebiet gilt die Erschliessungsbewilligung weiter.