Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
852.1 BRGLRMLDM CH-NW

Art. 38 Gesetz über die Gewinnung mineralischer Rohstoffe (Bergregalgesetz, BRG) - Anspruch auf eine Ausbeutungsverleihung

Schürfung und Erschliessung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (64 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 38 Bergregalgesetz, BRG · Anspruch auf eine Ausbeutungsverleihung

1. Kann der Inhaber einer Erschliessungsbewilligung ein abbauwürdiges Rohstoffvorkommen gemäss Art. 1 Absatz 1 Ziffer 4 nachweisen, hat er Anspruch auf Erteilung einer Ausbeutungsverleihung, gegebenenfalls nach erfolgter Gründung einer Aktiengesellschaft.

2. Für das von der Verleihung nicht erfasste Gebiet gilt die Erschliessungsbewilligung weiter.

← Art. 37 Bergregalgesetz, BRG Gesetz über die Gewinnung mineralischer Rohstoffe (Bergregalgesetz, BRG) - Bergregal Art. 39 Bergregalgesetz, BRG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →